1. Die Beschädigung eines Lkw im Zuge der Beladung durch einen Bagger ist als Unfall beim Betrieb des Baggers iSd § 1 EKHG einzustufen, zumal sich hierdurch gerade die spezifische Gefahr des Baggers, der dazu dient, schwere Güter zu bewegen und zu verladen, verwirklicht. Sofern der Bagger als Kfz iSd EKHG einzustufen ist, trifft den Halter eine Gefährdungshaftung.