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Beschränkung der spezialgesetzlichen Prospekthaftung auf Prüfung von Prognosen auf deren Unvertretbarkeit

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2023/491ecolex 2023, 779 Heft 9 v. 19.9.2023

Zu den Umständen, über die der Prospekt ein zutreffendes und vollständiges Bild zu vermitteln hat, gehören auch die für die Anlageentscheidung wesentlichen Prognosen über die voraussichtliche künftige Entwicklung des Anlageobjekts. Der Prospekt darf eine optimistische Erwartung der Prognose einer zukünftigen Entwicklung zugrunde legen, solange die die Erwartung rechtfertigenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist.

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