1. Verpflichtet ein Bauträgerunternehmen in AGB seine Kunden dazu, beim Kauf von Eigentumswohnungen Fernwärme von einem bestimmten - konzernmäßig mit ihm in Verbindung stehenden - Energielieferungsunternehmen auf der Grundlage eines sog "Grundsatzvertrages" zu beziehen, ist die Klausel auch dann unzulässig, wenn keine Mindestbindungsdauer vorgeschrieben ist, weil sie die künftigen Eigentümer in ihren Nutzungs- und Verfügungsrechten beschränkt.