Gem § 1 Abs 1 und 4 KukuSpoSiG kann sich der Veranstalter eines Kunst-, Kultur- oder Sportereignisses, das aufgrund der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 entfallen ist, bis zu einer Betragsgrenze von Euro 70,- durch die Ausgabe eines Gutscheins von seiner Pflicht zur Rückzahlung des Entgelts befreien. Bei einer mehrtägigen Kunst-, Kultur- oder Sportveranstaltung (hier: einem dreitägigen Musikfestival) kann der Veranstalter für jeden einzelnen Veranstaltungstag einen Gutschein bis Euro 70,- ausgeben und nur das darüber hinausgehende (anteilige) Tagesentgelt in bar rückerstatten, sofern für die Veranstaltung auch Tagestickets angeboten werden. Ansonsten wäre die Veranstaltung als einheitliches Ereignis zu betrachten, sodass bei einem Entfall der Rest des über Euro 70,- hinausgehenden Gesamtentgelts zu erstatten wäre.