1. Unabhängig davon, ob der Anspruch auf ausständigen Werklohn (unmittelbar) auf § 1168 Abs 1 ABGB oder auf § 16 Abs 1 HOA gestützt wird, ist der vom bekl Konsumenten eingewendete Informationsanspruch nach § 27a KSchG zu beachten.
1. Unabhängig davon, ob der Anspruch auf ausständigen Werklohn (unmittelbar) auf § 1168 Abs 1 ABGB oder auf § 16 Abs 1 HOA gestützt wird, ist der vom bekl Konsumenten eingewendete Informationsanspruch nach § 27a KSchG zu beachten.