vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Balkonbrüstung eines Wohnungseigentumsobjekts: Adressaten eines baupolizeilichen Auftrags

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2022/224ecolex 2022, 331 Heft 4 v. 8.4.2022

Zu den allgemeinen Teilen des Hauses gehören die Außenflächen bzw die Außenhaut des Gebäudes. Die an den Balkongeländern angebrachten Absturzsicherungen sind als allgemeine Teile gem § 2 Abs 4 WEG 2002 zu werten. Alle Miteigentümer der baulichen Anlage sind daher Adressaten eines baupolizeilichen Auftrags.

Ra 2021/06/0116

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!