vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unwirksame Sicherungszession wegen Fehlens eines tauglichen Publizitätsakts

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturDominik Pranklecolex 2021/88ecolex 2021, 115 - 116 Heft 2 v. 10.2.2021

1. Die für die Sicherungszession notwendige Publizität kann durch einen Vermerk in den Geschäftsbüchern des Schuldners (Zedent) oder durch Verständigung des Drittschuldners erzielt werden. Diese beiden Möglichkeiten sind gleichwertig. Auch ein buchführungspflichtiger Zedent kann daher eine Sicherungszession mittels Drittschuldnerverständigung wirksam vornehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!