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Gehörige Fortsetzung der Klage iZm der Zustellung einer Protokollabschrift: Wann muss der Kl bei Säumigkeit des Prozessgerichts tätig werden?

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNatascha Brandstätterecolex 2021/717ecolex 2021, 1097 - 1099 Heft 12 v. 3.12.2021

1. Gem § 1497 ABGB wird die Verjährung durch die Erhebung der Klage nur unter der weiteren Voraussetzung unterbrochen, dass die Klage gehörig fortgesetzt wird.

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