1. Eine Marke, die für eine Gruppe von Waren und für deren Einzelteile eingetragen ist, ist für alle zu dieser Gruppe gehörenden Waren und für deren Einzelteile "ernsthaft benutzt", auch wenn sie nur für bestimmte Waren - wie hochpreisige Luxussportwagen - oder nur für die Einzelteile oder das Zubehör einiger der genannten Waren benutzt worden ist, es sei denn, aus relevanten Tatsachen und Beweisen ergibt sich, dass der Verbraucher, der solche Waren erwerben möchte, in ihnen eine selbständige Untergruppe der Gruppe von Waren sieht, für die die betreffende Marke eingetragen wurde.