Die Entwürfe der EU zum Digital Markets Act und Digital Services Act sehen eine grundlegende Neuordnung der Internetregulierung vor. Ob die zaghafte Weiterentwicklung des Haftungsregimes der E-Commerce-RL zugunsten umfassender asymmetrischer Sorgfaltspflichten tatsächlich eine netzadäquate Lösung darstellt, bleibt zu diskutieren. Ebenso ist das Verhältnis des DSA zum KoPl-G kritisch zu bewerten.