Das Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz (HiNBG) brachte einschneidende Änderungen im Zivil-, Straf- und Medienrecht mit sich. Die Neuerungen im Bereich des MedienG sind dabei besonders umfassend und reichen von der Erweiterung des Schutzes vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen bis hin zu einer Einbindung des Hostproviders in die Durchsetzung medienrechtlicher Einziehungs- oder Urteilsveröffentlichungsansprüche.