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Lycée Français als juristische Person des öffentlichen Rechts kollektivvertragsfähig

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturMichaela Windisch-Graetzecolex 2021/191ecolex 2021, 251 - 252 Heft 3 v. 10.3.2021

Das Lycée Français ist eine durch Staatsvertrag errichtete, voll rechtsfähige juristische Person des öffentlichen Rechts und unterliegt als solche den Vorschriften des 1. Hauptstücks des I. Teils des ArbVG und ist für die bei ihr bestehenden Arbeitsverhältnisse selbst kollektivvertragsfähig.

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