Im Zuge der Corona-Krise und von Kurzarbeit unter Inanspruchnahme der Kurzarbeitsbeihilfe in vielen Unternehmen stellt sich immer mehr die Frage, ob betriebsbedingte Kündigungen rechtsunwirksam sind oder nur zur Verpflichtung der (teilweisen) Zurückzahlung des Kurzarbeitsgelds führen können. Dazu liegt noch keine höchstgerichtliche Rsp vor und werden in der Literatur unterschiedliche Ansichten vertreten.