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Kein doppelter Einheitssatz für Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturLeonie Liebenweinecolex 2021/171ecolex 2021, 222 Heft 3 v. 10.3.2021

Der Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil muss gem § 397a ZPO den Inhalt einer Klagebeantwortung haben. Dennoch kann nicht von einer planwidrigen Lücke des § 23 Abs 6 RATG ausgegangen werden, weshalb der doppelte Einheitssatz nicht zusteht.

33 R 85/20t

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