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Zulässigkeit der Streitverkündung an den anwaltlichen Rechtsvertreter des Prozessgegners

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturLeonie Liebenweinecolex 2021/170ecolex 2021, 221 Heft 3 v. 10.3.2021

1. Die Streitverkündung gem § 21 ZPO ist die förmliche Benachrichtigung eines "Dritten" von einem bevorstehenden oder bereits anhängigen Rechtsstreit durch eine Partei dieses Rechtsstreits.

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