1. Eine Schiedsklausel umfasst auch einen Schadenersatzanspruch wegen des behaupteten Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, wenn sich der Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung in den vertraglichen Beziehungen und über die Vertragsbedingungen manifestierte. Sieht sich ein Kl wegen des behaupteten Missbrauchs des Bekl durch den Bestand des Vertrags bzw die ihm obliegende Erfüllung geschädigt, so hängt der Schaden eng mit dem Entstehen des Vertrags zusammen.