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Kein Verbrauchergerichtsstand ohne direkte Vertragsbeziehung

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2020/386ecolex 2020, 900 Heft 10 v. 1.10.2020

1. Art 17 Abs 1 EuGVVO normiert als Voraussetzung des Verbrauchergerichtsstands, dass ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag, den der Verbraucher geschlossen hat, den Gegenstand des Verfahrens bilden. Nach der Rsp des OGH muss es sich um eine direkte vertragliche Beziehung zwischen den Streitteilen handeln.

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