1. Die Rücktrittserklärung eines Geschäftsführers einer GmbH ist entweder gegenüber allen Gesellschaftern oder in einer ordnungsgemäß einberufenen Generalversammlung gegenüber den anwesenden Gesellschaftern abzugeben. Für die Rücktrittserklärung bestehen keine besonderen Formerfordernisse, weshalb diese auch mündlich erklärt werden kann.