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Künstliche Intelligenz und Immaterialgüterrecht bei Computerkunst

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtAufsatzWolfgang Zanklecolex 2019, 244 - 246 Heft 3 v. 6.3.2019

Dass Künstliche Intelligenz (KI) zahlreiche - vor allem haftungs- (FN ) und datenschutzrechtliche (FN ) - Fragen aufwirft, ist nicht neu. Kürzlich wurde nun aber erstmals bei einem renommierten Auktionshaus (Christie's in London) ein Kunstwerk versteigert - das Porträt "Edmond de Belamy" (FN ) um USD 432.500,- -, welches von einem Computer-Algorithmus namens "min G max D Ex [log(D)x))]+Ez[log(1-D(G(z)))]" erschaffen wurde, womit auch das Immaterialgüterrecht in den Blickpunkt geraten ist; konkret die Frage, wer oder was als Urheber dieses Werks anzusehen ist.

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