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Zur Anhebung des Hauptmietzinses nach einem Machtwechsel iSd § 12a Abs 3 MRG bei "doppelstöckigen Konstruktionen"

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/107ecolex 2019, 242 - 243 Heft 3 v. 6.3.2019

1. Bei "doppelstöckigen Konstruktionen" in Form von Holdinggesellschaften kommt es nicht darauf an, ob der (geänderte) entscheidende Einfluss auf die Mietergesellschaft von innen oder von außen kommt. Die Einflussmöglichkeit muss gesellschaftsrechtlich begründet sein, ist aber auch dann tatbestandsmäßig iSd § 12a Abs 3 Satz 1 MRG, wenn sie bloß mittelbar - etwa über dazwischengeschaltete weitere Gesellschaften - besteht.

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