Dieser Artikel zielt darauf ab, Kredit- und Finanzinstituten den Handel mit virtuellen Währungen näherzubringen und darzulegen, anhand welcher Prüfschritte und Dokumentation Gelder aus dem Verkauf von (bestimmten) virtuellen Währungen angenommen werden können und welche Konstellationen zu einer Verdachtsmeldung gem § 16 Abs 1 FM-GwG oder ev sogar zu einer Beendigung der Geschäftsbeziehung gem § 7 Abs 7 FM-GwG führen müssen.