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Abzugsfähigkeit von Wahlkampfkosten einer Gemeindepolitikerin

SteuerrechtRechtsprechung des BFGJudikaturBernhard Rennerecolex 2019/474ecolex 2019, 1082 - 1084 Heft 12 v. 28.11.2019

Die Bf trat im März 2010 mit einer Bürgerliste als Listenerste und Bürgermeisterkandidatin bei der Gemeinderatswahl an. Die Bürgerliste erreichte bei dieser Wahl zwei Mandate. Die Bf erzielte im Jahr 2011 aufgrund ihrer Gemeinderatstätigkeit positive Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Bf war von April 2010 bis Mai 2013 als Gemeinderätin tätig. Strittig war, ob bestimmte Werbungskosten (Zinsen eines für die Finanzierung des Wahlkampfs aufgenommenen Kredits) im Jahr 2010 als Werbungskosten abzugsfähig sind.

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