vorheriges Dokument
nächstes Dokument

E-Tankstellen unterliegen GewO 1994

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2019/475ecolex 2019, 1088 - 1089 Heft 12 v. 28.11.2019

Die Tätigkeit des Verkaufs von Strom über E-Tankstellen und die dafür erforderliche Errichtung einer E-Tankstelle sind von der Ausnahmebestimmung des § 2 Abs 1 Z 20 GewO 1994 nicht erfasst. Somit sind die Bestimmungen der GewO 1994 anzuwenden.

Ro 2018/04/0010

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!