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Scheinbeschluss, Stimmrechtsausschluss nach § 39 Abs 4 GmbHG

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/64ecolex 2019, 154 - 156 Heft 2 v. 5.2.2019

1. Sind Beschlüsse mit solch gravierenden Mängeln behaftet, dass von einer rechtlich unbeachtlichen Willensäußerung gesprochen werden muss (Scheinbeschlüsse), ist deren Anfechtung mittels Klage nach § 41 GmbHG entbehrlich. Die Nichtigkeit kann aber, wenn die Voraussetzungen des § 228 ZPO gegeben sind, mit Feststellungsklage geltend gemacht werden, für die die einmonatige Frist des § 41 GmbHG nicht gilt.

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