Grenzüberschreitende Formwechsel bieten für Privatstiftungen in Anbetracht der immer weiter voranschreitenden Internationalisierung auch von Stiftungsaktivitäten eine nicht außer Acht zu lassende Gestaltungsalternative. Trotz der Feststellung des EuGH in der Rs Panayi Trusts, dass Stiftungen (bzw Trusts) bei Verfolgung eines Erwerbszwecks in den Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit fallen, sucht man eine Erwähnung von Privatstiftungen im Company Law Package der Europäischen Kommission vergebens.