Die Bemerkung eines Geschäftsführers, dass er MitarbeiterInnen nur bis 35 Jahre sucht, ist altersdiskriminierend, selbst wenn die Stelle bereits vergeben war, wurde der Kl doch damit signalisiert, dass sie in Zukunft altersbedingt nur geringe Chancen auf einen Arbeitsplatz bei der Bekl hat.
9 Ob A 118/18w