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Überwachungsrecht des Betriebsrats auch in Bezug auf Betriebsübungen

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturMichaela Windisch-Graetzecolex 2019/278ecolex 2019, 621 - 623 Heft 7 v. 27.7.2019

Der in der Generalklausel des § 89 Satz 1 ArbVG enthaltene Begriff "Rechtsvorschriften" ist nicht auf Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Satzung, Mindestlohntarif oder Betriebsvereinbarungen beschränkt, sondern ist umfassender auch iS von betrieblichen Übungen zu verstehen, die zumindest einen Teil der Belegschaft betreffen.

9 Ob A 9/19t

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