In Ausübung einer Reihe von Mitwirkungsrechten der Belegschaft verarbeitet der BR personenbezogene Arbeitnehmerdaten. Es stellt sich die Frage, ob er dabei als Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DSGVO zu qualifizieren ist und ihm bei Datenschutzverletzungen Geldbußen iSd Art 83 DSGVO drohen.
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