1. Der Inhaber einer aus einem Testsiegel bestehenden, nicht iSd Art 9 Abs 1 lit c UMV/Art 5 Abs 2 MarkenRL bekannten Individualmarke kann die Anbringung eines mit dieser Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens durch einen Dritten auf Waren, die mit den Waren oder den Dienstleistungen, für die diese Marke eingetragen ist, weder identisch noch ihnen ähnlich sind, nicht auf Grundlage seines Markenrechts untersagen.