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Kletterunfall in der Unfallversicherung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/220ecolex 2019, 511 Heft 6 v. 29.5.2019

Bei Begehung mehrerer (Kletter-)Steige im Zuge einer Wanderung ist für das zeitliche Ende des Risikoausschlusses nach Art 20Z 10 AUVB 2010, Fassung 09/2014, entscheidend, auf welchem Abschnitt und mit welchem Schwierigkeitsgrad sich der Unfall ereignet hat.

7 Ob 197/18y

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