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Vorprüfungsverfahren bei Aufhebungsklagen gegen Schiedssprüche

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2019/184ecolex 2019, 422 - 423 Heft 5 v. 3.5.2019

1. Das bei den Rechtsmittelklagen vorgesehene Vorprüfungsverfahren gem § 538 ZPO ist auch bei Verfahren über die Aufhebung eines Schiedsspruchs analog anzuwenden.

2. Ein für die Rechtsstellung des Kl jedenfalls irrelevanter Verfahrensmangel (hier: Nichtzustellung eines Zwischenschiedsspruchs) bei einem Zwischenschiedsspruch kann den Aufhebungsgrund des § 611 Abs 1 Z 5 ZPO nicht erfüllen.

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