1. Auch die maßgeblichen Faktoren zur Bemessung der Betragsfestsetzung nach § 273 ZPO stellen eine revisible rechtliche Beurteilung dar. Als maßgebliche Faktoren der Bemessung sind nur jene heranzuziehen, die sich aus dem Gesetz oder aus Erfahrungssätzen ergeben, sowie jene, zu denen die Tatsacheninstanzen Feststellungen treffen konnten.
4 Ob 213/18d