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Überprüfung von Privatgutachten durch die Behörde

VerwaltungsverfahrenJudikaturCh. Schmelz (Bearbeitung); Dr. Edmund Primosch, Amt der Ktn. Landesreg (Anmerkung)ecolex 2012/379ecolex 2012, 935 - 936 Heft 10 v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich der VwGH der Frage, wie mit der Überprüfung von Privatgutachten zu verfahren ist. Bedarf es zwingend eines "neuen", zusätzlichen Gutachtens nach § 52 AVG?

Rechtsgrundlagen: § 46 AVG; § 52 AVG

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