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Wasserrechtlicher Parteiwechsel durch Universalsukzession aufgrund gesellschaftsrechtlicher Verträge

WasserrechtJudikaturCh. Schmelz (Bearbeitung); Dr. Edmund Primosch, Amt der Ktn. Landesreg (Anmerkung)ecolex 2012/378ecolex 2012, 934 - 935 Heft 10 v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich erhebt der VwGH den Übergang an sich persönlicher wasserrechtlicher Rechtsverhältnisse im Fall gesellschaftsrechtlicher Universalsukzession bei Spaltung einer Gesellschaft zum zentralen Entscheidungselement. Dabei waren haftungs- und wasserpolizeiliche Pflichten verfahrensgegenständlich.

Rechtsgrundlagen: § 1 SpaltG; § 96 GmbHG; § 138 WRG

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