Zusammenfassung: Das OLG Wien beantwortet mit seiner Entscheidung die Frage, ob das Verbot der quota-litis Vereinbarung auch dann greift, wenn mit Prozessfinanzierern eine Streitanteilsvereinbarung besteht. Ist ein Prozessfinanzierer überhaupt als Rechtsfreund zu werten?
Rechtsgrundlagen: § 879 Abs 2 ABGB