Zusammenfassung: Auf dem Weg zu dieser Entscheidung thematisiert der OGH die Möglichkeit des Unterlassungsverpflichteten, sich gegen die - wettbewerbsrechtliche - Exekutionsführung seines Gegners als unlautere Behinderung mit dem Instrument der einstweiligen Verfügung zu wehren.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 9a UWG; § 35 EO