Zusammenfassung: Der OGH befasst sich durch seinen erkennenden Senat in entschiedener Sache mit der Frage, ob ein Sachverständiger für die mangelhafte Bewertung eines Exekutionsobjektes aufgrund der Beeinträchtigung des Vermögensinteresses des Erstehers im Zwangsversteigerungsverfahren einzustehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 1 EO; § 2 LBG; § 1299 ABGB; § 1311 ABGB