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Sperrvermerke zur Beschränkung der öffentlichen Zugänglichkeit von Hauptversammlungsprotokollen und Teilnehmerverzeichnissen sind gesetzeswidrig

FirmenbuchrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Bearbeitung)ecolex 2012/285ecolex 2012, 702 - 703 Heft 8 v. 1.8.2012

Zusammenfassung: Der erkennende Senat widmet seine Entscheidung dem rechtlichen Schicksal von Sperrvermerken, die der öffentlichen Zugänglichkeit von Hauptversammlungsprotokollen entgegenstehen.

Rechtsgrundlagen: § 1 FBG; § 12 FBG; § 30 FBG; § 117 AktG; § 120 AktG

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