Zusammenfassung: Die Autoren beleuchten mit ihrer Arbeit einen Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Stiftung, die als Fundatio Europaea ausschließlich gemeinnützig eingerichtet werden kann. Dabei würdigen sie, teilweise kritisch, deren Struktur und vergleichen sie mit anderen Stiftungstypen.
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