Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der UFS der Frage zu, ob einer Mitteilung der Abgabenbehörde, wenngleich ausführlich begründet, Bescheidcharakter zuzuerkennen ist.
Rechtsgrundlagen: § 93 BAO; § 97 BAO
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Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der UFS der Frage zu, ob einer Mitteilung der Abgabenbehörde, wenngleich ausführlich begründet, Bescheidcharakter zuzuerkennen ist.
Rechtsgrundlagen: § 93 BAO; § 97 BAO
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