Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH weitreichenden Fragen der Verjährungsunterbrechung in Hinblick auf eine eingebrachte Feststellungsklage und eine Klagsausdehnung nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist zu.
Rechtsgrundlagen: § 228 ZPO; § 235 ZPO; § 1295 ABGB; § 1489 ABGB