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Feststellungsinteresse nach § 228 ZPO

ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall; M. Slonina (Bearbeitung)ecolex 2012/16ecolex 2012, 39 - 40 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob ein Feststellungsinteresse zu bejahen ist, wenn eine unsichere Schadensfeststellung auch durch Sachverständige im Wege einer Leistungsklage zu klären wäre.

Rechtsgrundlagen: § 228 ZPO

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