Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, wie weit die gerichtliche Anleitungspflicht reicht, wenn Schwächen eines Vorbringens bereits vom Prozessgegner moniert wurden.
Rechtsgrundlagen: § 182 ZPO; § 182a ZPO
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, wie weit die gerichtliche Anleitungspflicht reicht, wenn Schwächen eines Vorbringens bereits vom Prozessgegner moniert wurden.
Rechtsgrundlagen: § 182 ZPO; § 182a ZPO