Zusammenfassung: In Hinblick auf die werkvertraglich vereinbarte Errichtung einer Klimaanlage befasst sich die erkennende Instanz vorliegend mit der Frage, was in concreto als vertraglich geschuldete Leistung anzusehen ist und ob somit das Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers gerechtfertigt wird. Wurden Warnpflichten verletzt?
Rechtsgrundlagen: § 878 ABGB; § 1168a ABGB