Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob der Titel "Schutztruch´n" schutzfähig ist. Ist eine wettbewerbsrechtliche Eigenart dieses einzelnen Wortes anzunehmen?
Rechtsgrundlagen: § 1 UrhG; § 2 UrhG; § 1 Abs 1 Z 1 UWG
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