Zusammenfassung: In entschiedener Sache geht der OGH der Frage nach, ob gebräuchliche Personennamen als Teil einer Produktbezeichnung unterscheidungskräftig und somit schutzfähig sind.
Rechtsgrundlagen: § 1 MSchG; § 4 MSchG
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Zusammenfassung: In entschiedener Sache geht der OGH der Frage nach, ob gebräuchliche Personennamen als Teil einer Produktbezeichnung unterscheidungskräftig und somit schutzfähig sind.
Rechtsgrundlagen: § 1 MSchG; § 4 MSchG
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