Zusammenfassung: In Hinblick auf die Veröffentlichung der Reichweitenstudie in Bezug auf ein oberösterreichisches Frauenmagazin hatte der OGH Fragen der wettbewerbsrelevanten Gehilfenhaftung in Bezug auf die Tätigkeit des Marktforschungsinstitutes für den Auftraggeber zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 2a UWG