Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung setzt sich eingehend mit Fragen der Beweislast auseinander. Dabei waren unter anderem Darlegungsobliegenheiten eines Frachtführers über die Sicherung übernommenen Gutes zu klären.
Rechtsgrundlagen: § 429 HGB; § 29 AÖSp; § 184 ZPO