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Sichtbares Zurücklassen eines Navis im Wageninneren als leichte Fahrlässigkeit

VersicherungsrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2011/232ecolex 2011, 614 Heft 7 v. 1.7.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hat der OGH eindeutig klargestellt, dass das sichtbare Zurücklassen eines Navis iZm dem darauffolgendem Diebstahl als leichte Fahrlässigkeit zu werten ist.

Rechtsgrundlagen: § 61 VersVG

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