§ 1295 Abs 2 ABGB; § 1311 ABGB; § 107 TKG 2003
Der OGH hatte Fragen der Geschäftsführerhaftung im Lichte des § 107 TKG zu lösen. Welchen Zweck beinhaltet diese Rechtsnorm? Sind die Voraussetzungen für den Ersatz für aus Vorprozessen entstandene Schäden gegeben?