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Geschäftsführer haftet nicht für uneinbringliche Prozesskosten wegen unzulässiger E-Mail Werbung der GmbH

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/43ecolex 2010, 145 - 147 Heft 2 v. 1.2.2010

§ 1295 Abs 2 ABGB; § 1311 ABGB; § 107 TKG 2003

Der OGH hatte Fragen der Geschäftsführerhaftung im Lichte des § 107 TKG zu lösen. Welchen Zweck beinhaltet diese Rechtsnorm? Sind die Voraussetzungen für den Ersatz für aus Vorprozessen entstandene Schäden gegeben?

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